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SDGs Wohlstand
Das Streben nach Wohlstand ist eine zentrale Priorität der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie soll sicherstellen, dass Wohlstand geteilt wird, während
Einkommensungleichheit durch nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum überwunden
wird, das menschenwürdige Arbeit für alle schafft. Gemäß der 4P-Einteilung umfasst Wohlstand
fünf Ziele: SDG 1 und SDGs 8 bis 11. In diesem Kapitel wird für jedes der fünf Ziele erklärt, worum
es sich dabei handelt, was erreicht werden soll und wie der gegenwärtige Stand ist.
SDG 1: Keine Armut
SDG 1 konzentriert sich auf die Beseitigung von Armut in all ihren Formen rund um den Globus.
Obwohl sich die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, von 1,9 Milliarden im Jahr 1990
auf rund 667 Millionen im Jahr 2022 mehr als halbiert hat, ist die Zahl der Menschen, die um die
Befriedigung der grundlegendsten menschlichen Bedürfnisse kämpfen, immer noch zu hoch. Ziel
1 erkennt Armut als multidimensionales Konzept an und untersucht eine ganze Reihe von
Faktoren, die zu Armut und einer beeinträchtigten Lebensqualität führen. Geleitet von einem
ganzheitlichen Ansatz ist es möglich, dieses Problem umfassender anzugehen. Dieses
Unterkapitel gibt einen Überblick über die sieben Unterziele, die Teil dieses Ziels sind, und gibt
einen Einblick, wie der Status Quo in Bezug auf die verschiedenen Aspekte von Armut ist.
● Ziele, Mittel zur Umsetzung und Daten
Das erste Ziel lautet: „Armut in all ihren Formen und überall beenden“ und wird von sieben
Unterzielen untermauert:
1.1 Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit
weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt
beseitigen
1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren
Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für
alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der
Armen und Schwachen erreichen
1.4 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und
Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden
Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen
Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und
Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
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