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5. Das Kernziel von SDG 5 für die Gleichstellung der Geschlechter lautet:
A. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen
erreichen.
B. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Männer und Jungen
erreichen.
C. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Kinder erreichen.
D. Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Senioren erreichen.
6. Das Kernziel von SDG 10 zur Verringerung von Ungleichheiten lautet:
A. Ungleichheit innerhalb und zwischen Ländern verringern.
B. Diskriminierung beenden.
C. Chancengleichheit für alle gewährleisten.
D. Förderung der Entwicklungshilfe, insbesondere für die am wenigsten entwickelten
Länder.
7. Die Weltbank hat extreme Armut definiert als:
A. Menschen, die von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag leben, gemessen anhand der
internationalen Armutsgrenze.
B. Menschen, die von weniger als 5 Dollar pro Tag leben, gemessen anhand der
internationalen Armutsgrenze.
C. Menschen, die von weniger als 10 Dollar pro Tag leben, gemessen anhand der
internationalen Armutsgrenze.
D. Menschen, die von weniger als 15 Dollar pro Tag leben, gemessen anhand der
internationalen Armutsgrenze.
8. Kinderarbeit und Zwangs- oder Pflichtarbeit sind in erster Linie Verstöße gegen:
A. Grundlegende Menschenrechte
B. Familienstandards
C. Internationale Standards
D. EU-Normen
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