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Unternehmens wird somit durch eigene Erträge aus kommerziellen Aktivitäten ergänzt (Defourny
& Nyssens, 2012).
Die zweite Denkrichtung, d.h. „soziale Innovation“, konzentriert sich auf die Persönlichkeit und
das Verhalten des Sozialunternehmers, der Veränderung schafft. Diese Veränderungen bringen
neue Dinge mit sich, wie zum Beispiel:
• neue Dienstleistungen,
• neue Qualität von Dienstleistungen,
• neue Produktionsmethoden,
• neue Produktionsfaktoren,
• neue Organisationsformen und
• neue Märkte (Defourny & Nyssens, 2012).
Diese Richtung basiert auf der breiteren Vision von Unternehmertum, die mit William Drayton
verbunden ist, der 1980 die Non-Profit-Organisation Ashoka gründete. Diese Non-Profit-
Organisation konzentriert sich auf sogenannte „öffentliche Unternehmer“, die in der Lage sind,
soziale Innovationen in verschiedenen Bereichen zu realisieren. So wird ein Ökosystem für die
Agenten gesellschaftlich vorteilhafter Veränderungen geschaffen (Defourny & Nyssens, 2012;
Ashoka, 2020).
Zu den ersten Pionieren auf dem Gebiet der Entwicklung von sozialem Unternehmertum zählt die
Harvard Business School, die 1993 die „Social Enterprise Initiative“ ins Leben rief (Defourny &
Nyssens, 2012).
Die Europäische Schule
Die Idee des sozialen Unternehmertums wurde in den 1980er Jahren in Westeuropa erarbeitet,
wodurch eine engere Verbindung zur Sozialökonomie hergestellt wurde, während ein klares
soziales Ziel und Nutzen für Individuen, Gruppen oder die Gesellschaft betont wurde (Dohnalová
et al., 2016).
Italien kann als ein Land angesehen werden, in dem die Grundsteine des sozialen
Unternehmertums in Europa gelegt wurden. Bereits in den 1980er Jahren entstanden dort
Initiativen in Form von Genossenschaften als Reaktion auf unerfüllten Bedarf im Bereich der
Arbeitsintegration und anderer Dienstleistungen (Defourny & Nyssens, 2012). Das Konzept des
sozialen Unternehmertums erschien erstmals 1990 in der Zeitschrift Impresa sociale. 1991
verabschiedete das italienische Parlament das Gesetz Nr. 381/1991 über die soziale
Zusammenarbeit, das den sozialen Genossenschaften einen neuen Rechtsstatus gab (České
sociální podnikání, 2013). Dieser Rechtsstatus war für Pioniere auf dem Gebiet des sozialen
Unternehmertums sehr anpassungsfähig.
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